FEUERBESCHAU

FEUERBESCHAU

Schutz für die Menschen

 

Im Amtsblatt des Bürgermeisters vom August 2011 wurde eine Information bezüglich Feuerpolizeiliche Beschau in der Gemeinde Wienerwald veröffentlicht.

Ab Anfang August 2013 bis Ende 2015 wird diese im Einsatzgebiet der FF Sulz durchgeführt.

 

Wer führt die Feuerbeschau durch?

Zuständig ist der in diesem Gebiet beauftragte Rauchfangkehrer, der bei Einfamilienhäusern in 
der Regel diese alleine durchführt.
Bei Gewerbe-, Landwirtschaftlichen- oder Besonderen Objekten kann er sich auch einen Berater der Feuerwehr oder der Behörde bedienen.

Was geschieht bei der Feuerbeschau?  

Es werden alle Objekte, Nebengebäude und Lagerflächen beschaut. Die Beschau wird in folgenden Bereichen durchgeführt:

Beschau im Freien:

 Alle brandschutztechnisch relevanten Strukturen z.B.: Brandabschnitte, brennbare Lagerungen, Blitzschutz, Flüssiggastank, Kennzeichnung Flüssiggas, usw… 

Garage:

Keine Lagerungen von Treibstoffen, Lösemittel und Gasbehälter. Keine Lagerungen von 
brennbaren Stoffen, die nicht zur Fahrzeugausrüstung und Fahrzeugpflege gehören. 
Keine Feuerstätten u. Heizkörper mit Heizspirlen. Keine brennbaren Böden, Decken u. Wandbelege.
Treibstoffauffangrube oder Bodeneinlauf mit Ölabscheider, Montagegrube und Brandschutztüren zu Vorräumen und Verbindungsräumen werden überprüft. 
Beschilderung in einer Garage: Rauchverbot, kein Motorbetrieb bei geschlossenen Türen, 
hantieren mit offenen Licht und Feuer verboten.


 

Baulichkeiten:

Situationen bei den Kehrtürchen und Kaminen. Brandschutztüren zu Dachböden, 
Lüftungsleitungen im Gebäude und über Dach, usw. 

Elektroinstallationen:

Zustand der Elektroinstallationen, Abnahmebefund, Blitzschutzbefund, usw.


 

 Feuerstätten:

Sicherheitsabstände zu brennbaren Lagerungen, Zustand der Feuerstätte und der Rauchrohre, Bodenbeläge bei den Feuerstätten, uws. 

Lagerungen im Gebäude: 

Richtige Lagerung brennbarer Flüssigkeiten, Flüssiggasflaschen;
Kennzeichnung je Wohneinheit.


Keine übermäßige Lagerung von brennbaren Stoffen (z.B. Dachboden).

 

Treppen und Gänge:

Keine brennbare Lagerungen im Bereich Treppen und Gänge.

Heizraumpflicht: 

bei festen und flüssigen Brennstoffen > 26kW
bei Gasheizungen > 50kW 

Eine eigene bauliche Ausführung des Heizraumes, Brandschutzeinrichtung, Tropftassen.

Zusätzliche Informationen für Landwirtschaften: 

Ordnung und Sauberkeit.
Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten.
Abstellen von Kraftfahrzeugen.
Lagerung von brennbaren Gütern im Freien (Brennholz, Stroh, usw.).

 Zusätzliche Informationen für Gewerbebetreibe:

es werden je nach Genehmigungssituation noch andere Themen behandelt.

Zur feuerpolizeilichen Beschau sollten folgende Unterlagen bereit gehalten werden: 

Prüfbericht – Emmissionsmessung
Prüfbericht – Blitzschutz (sofern vorhanden)
Prüfbericht – Gasanlage

Wer hilft bzw. gibt Auskunft? 

Ihr zuständiger Rauchfangkehrermeister.

 

 Bitte bedenken Sie – Die Feuerbeschau ist keine Schikane des Gesetzgebers, es geht dabei um Ihre Sicherheit!